(geräteunterstützte) Krankengymnastik

klassische Krankengymnastik

Unter Krankengymnastik verstehen wir eine Bewegungstherapie mit speziellen Befund- und Behandlungstechniken, die bei traumatisch, entzündlichen und funktionell bedingten Bewegungsstörungen, genauso bei funktionellen Störungen von Organsystemen, bei peripheren Lähmungen und bei atrophischen und dyptrophischen Muskelveränderungen und bei degenerativen Veränderungen des Muskel-Bandapparates am Stütz- und Bewegungsapparates.

Krankengymnastik darf nur von staatlich anerkannten Physiotherapeuten (früher Krankengymnasten) ausgeübt werden.

Die Krankengymnastik wird bei Krankheitsbildern in der Neurologie, Chirurgie, Innere Medizin, Frauen- und Kinderheilkunde, Sportmedizin und Orthopädie angewandt.

Unter dem Dach der Krankengymnastik gibt es noch spezielle Behandlungskonzepte wie etwa:
>> Manuelle Therapie >> McKenzie-Konzept >> McMulligan-Konzept >> Bobath-Konzept >> gerätegestützte Krankengymnastik >> medizinische Trainingstherapie >> Rückenschule

geräteunterstützte Krankengymnastik

Die Anfänge der medizinischen Trainingstherapie in Deutschland reichen in die 80er Jahre. Seit Inkrafttretens der neuen Heilmittelverordnung zum 01.07.2001 ist die gerätegestützte Krankengymnastik ein für gesetzlich versicherten Patienten verordnungsfähiges Heilmittel für festgelegte Krankheitsbilder, welches einer besonderen Zulassung durch die Krankenkassen und einer speziellen Praxisausstattung bedarf.

Unter Krankengymnastik am Gerät versteht man, dass der Patient unter der Aufsicht eines speziell ausgebildeten Physiotherapeuten an medizinischen Trainingsgeräten seine Muskelkraft, Kraftausdauer, Koordination und Beweglichkeit schult.

Grundlage einer gerätegestützten Krankengymnastik ist eine gezielte Funktionsdiagnostik, ebenso eine daraus folgende Trainingsplanerstellung bis hin zur Trainingsausführung im Rahmen einer Einzel- bzw. Gruppenbehandlung.
Dabei sollte man die alltags-, berufs- und sportspezifischen Bewegungsmuster des Patienten berücksichtigen und ihn im Sinne der Prävention zu vermehrter Eigenaktivität anregen.

 

 

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